Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Dienstleistungen Firma Q ui UG (haftungsbeschränkt)

§1 Allgemeines / Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als Bestandteil jedes Vertrags der Firma Q ui UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in München (nachfolgend kurz „Q ui“ oder „Dienstleister“ genannt). Die Bedingungen dieser AGB oder des Vertrages zur Leistungserbringung sowie die Preise der Dienstleistungen behält sich die Q ui vor zu ändern und ist hiermit dazu berechtigt.

Des weiteren arbeitet die Q ui mit Partnern oder freien Dienstnehmern National und International zusammen um ihre Leistung zu erbringen. Hierzu ist die Q ui berechtigt.

§2 Geltungsbereich

Die vereinbarten Dienstleistungen, die die Q ui erbringt, werden ausschließlich auf Grundlage der hier vorliegenden AGB erbracht. Sie gelten für aktuelle und alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Selbst dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Abweichungen, Erweiterungen oder Aufhebung dieser AGB sind nur dann gültig, sofern Sie schriftlich im Vertrag zur Leistungserbringung festgehalten und beiderseitig unterzeichnet wurde. Eine Abweichung, Erweiterung oder Aufhebung der AGB muss als solche ausdrücklich im Vertrag zur Leistungserbringung gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Abweichung der Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne, oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine solche Bestimmung soll durch eine ersetzt werden, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtswirksam ist.

§3 Abschluss des Vertrages

Alle Angebote der Q ui sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Leistungsnehmer einen Auftrag so ist der zwei Wochen ab dem Tag des Zugangs (14 Kalendertage) gebunden.

Der Vertragsschluss mit Q ui kommt durch den Abschluß eines Leistungsvertrags durch Q ui zustande. Die Annahme des Angebots erfolgt dabei in Textform (per Post, Fax oder E-Mail).

Durch die Annahme der Q ui kommt der Vertrag zustande. Der Leistungserbringer hat die Annahme des Auftrages in Schriftform zu erbringen, sodass zweifelsfrei zu erkennen ist, dass er den Auftrag annimmt.

2 Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Q ui

Leistungen der Q ui liegen Dienstleistungsverträge zugrunde, in denen die zu erbringenden Leistungen jeweils geregelt sind.

§4 Art und Umfang der Leistungen, Abwicklung des Auftrages, Pflicht zur Mitwirkung des Leistungsnehmers

Die Q ui stellt Dienstleistungen zur Ergonomie von interaktiven Anwendungen zur Verfügung. Grundlage der durch Q ui erbrachten Leistungen und der erstellten Rechnungen sind die Vereinbarungen im Vertrag des Kunden mit Q ui, insbesondere die vom Kunden ausgewählte Leistung (Feedback, Usability Interviews, Cognitive Walkthroughs, Workshops, Support, Consulting, Development, Prototyping & Pageflows).

Bei Kündigung oder Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag sind alle bis dahin von Q ui und/ oder deren beauftragten Subunternehmern erbrachten und durchgeführten Leistungen aus dem Vertrag nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern die Kündigung aus einem nicht von Q ui vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Grund erfolgt, ist die Gegenleistung des Kunden bis zum Ablauf der Festvertragslaufzeit (Abonnementvertrag) geschuldet.

Der Leistungsnehmer erhält als Leistung der Q ui elektronische Dokumente (PDF, HTML, ASCII) in Form von Usability Analysen, elektronischen Formularen oder Quellcodeauszügen.

Der Leistungsnehmer hat die Pflicht unverzüglich den Leistungserbringer mit allen Unterlagen und Informationen zu versorgen die der Dienstleister für die Bearbeitung des Auftrages benötigt. Alle Vorgänge, die der Dienstleister benötigt um den Auftrag sachgerecht durchzuführen müssen vom Leistungsnehmer zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch Umstände die erst während der Durchführung bekannt werden.

Aufwand der infolge von unvollständigen, unrichtigen oder nachträglich geänderten Vorgaben vom Dienstleister wiederholt oder korrigiert werden muss mindert den Leistungsumfang, da dieser auf einem fixen Kontingent beruht.

Der Leistungsnehmer verpflichtet sich weiterhin alle zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Bildschirmaufnahmen, Links, Logos o.Ä., auf Urheber-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen und stellt den Dienstleister für eine derartige Verletzungen solcher Rechte frei. Der Leistungsnehmer hält im Falle einer Verletzung derartiger Rechte die Q ui schad- und klaglos.

Bei Inanspruchnahme der Q ui durch eine solche Rechtsverletzung hat der Leistungsnehmer sämtliche Nachteile selbst zu tragen und entstandenen Schaden zu kompensieren.

1 Support

Support ermöglicht es dem Kunden die Beratungskompetenz von Q ui innerhalb einzelner Beauftragungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck schließt der Kunde mit Q ui eine entsprechende Vereinbarung in der Art und Umfang der Leistung vereinbart sind oder er kauft ein fixes Kontingent an Stunden welches über die Marke Mr Nielsson im Online-Shop als Produkt angeboten wird und wählt aus den Leistungen aus. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Shops. Nicht genutzte Anfragen verfallen am Ende der vereinbarten Geltungszeiträume.

Support steht Kunden von Montag bis Freitag (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Q ui gewährleistet eine erste Reaktion binnen 48 Stunden nach Eingang der Anfrage des Kunden.

Im Rahmen dieses Supports nimmt Q ui keinen Zugriff auf das Software-System des Kunden und erbringt keinen technischen Support vor Ort, sondern stellt den nachfolgend näher beschriebenen Support ausschließlich über die Beantwortung der Kundenanfragen per E-Mail in Form von Code-einheiten oder per telefonischem Rückruf zur Verfügung es sei denn die Art des Supports wir in Form einer Leistungbeschreibung fest geschrieben.
Die Beseitigung von Fehlern ist im Rahmen des Support-Ticketsystems nicht geschuldet und insbesondere nicht zugesichert. Der Support beinhaltet ausschließlich die folgenden Leistungen:

  • Hilfe bei der Suche nach Mängeln der Bedienbarkeit
  • Hilfe bei der Umsetzung technischer Änderungen im Sinne einer Verbesserung der Bedienoberfläche durch Beisteuern von Code-einheiten nicht aber durch Sicherstellen der lauffähigen Bedienoberfläche auf der Hardware des Kunden.
  • Problemeingrenzung und Hinweise auf etwaige Handlungsmöglichkeiten, ggfs. mit entsprechender Anleitung zur Selbsthilfe

§5 Beauftragung Dritter und Fremdleistungen

Die Q ui entscheidet nach eigenem Ermessen die vereinbarten Leistungen selbst durchzuführen, oder sich zu dessen Erbringung Leistungen Dritter, sogenannter Fremdfirmen, zu bedienen. Die Beauftragung im Namen des Dienstleisters, oder im Namen des Kunden, erfolgt zu Lasten des Leistungsnehmers.

§6 Termine

Termine und Fristen sind im jeweiligen Leistungsvertrag fest gelegt. Alle sonstigen Fristen und Terminabsprachen bedürfen schriftlicher Form. Die Q ui ist bemüht, vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten. Bei durch den Leistungsnehmer festgestellten Mängeln können Termine und Fristen nur zur Geltendmachung von Rechten herangezogen werden, wenn der Q ui eine angemessene Frist eingeräumt wird, den Missstand zu beheben. Diese Nachfrist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Dienstleister und währt mindestens 3 Kalendertage. Erst nach dem fruchtlosem Ablauf dieser eingeräumten Nachfrist hat der Leistungsnehmer die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.

Leistungs- und Schadensersatz aus dem Grund des Verzuges kann nur dann geltend gemacht werden wenn dem Dienstleister die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Unvorhersehbare und unabwendbare Geschehnisse, insbesondere bei einer möglichen Verzögerung der Auftragsannahme des Dienstleisters entbinden den Dienstleister von der Einhaltung abgesprochener Liefertermine und Fristen.

Dasselbe gilt wenn der Leistungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt, oder im Verzug ist. In einem solchen Falle ist der vereinbarte Termin zumindest den Umfang der Verzögerung zu verschieben.

§7 Vertragsrücktritt

Der Dienstleister behält sich das Wahlrecht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Leistungsnehmer zu vertreten hat, unmöglich, oder nur mit weiterer Verzögerungen möglich ist. Zudem hält sich der Dienstleister das Recht frei, vom Vertrag zurückzutreten wenn Bedenken hinsichtlich der Bonität des Leistungsnehmer bestehen und dieser weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheiten leisten kann.

§8 Vergütung

Q ui ist im Regelfall dazu berechtigt Anzahlungen für die Leistungserbringung zu fordern wie sie in der Service – und Leistungsbeschreibungen enthalten sind. Vereinbarte Termine und Fristen können so lange ausgesetzt werden, bis die Zahlung geleistet wurde. Grundsätzlich sind Angebote und Kostenvoranschläge des Dienstleisters unverbindlich und frei bleibend. Der Dienstleister wird den Leistungsnehmer darauf hinweisen, sofern ein anderes Produkt geeigneter erscheint. Mit dieser Vergütung erwirbt der Leistungsnehmer keinerlei Rechte.

§9 Zahlung

Alle Rechnungen verstehen sich netto und sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum völlig und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Dienstleistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Q ui. Alle Aufwendungen die mit Mitteleintreibung der Forderung verbunden sind, insbesondere Inkassokosten oder zweckentsprechende Rechtsverfolgung, sind vom Leistungsnehmer zu tragen. Sollte ein Zahlungsverzug eintreten, ist der Dienstleister berechtigt aller weiteren Verträge Leistungen oder Teilleistungen unverzüglich fällig zu stellen. Sollten innerhalb von 30 Tagen nach dem 1. Mai haben keine Zahlungseingänge verzeichnet werden behält sich der Dienstleister das Recht vor, ausstehende Beträge, unter Zuhilfenahme von Inkassounternehmen, einzufahren sowie alle weiteren Leistungen einzustellen. Dies hat Gültigkeit bis zur vollständigen Bezahlung. Zudem kann eine weitere Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Der Leistungsnehmer hat nicht das Recht mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, es sei denn eine solche Forderung wurde gerichtlich festgestellt oder schriftlich von Dienstleister anerkannt. Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

§10 Urheberschutz und Eigentumsrecht

Jegliche Leistungen des Dienstleisters, einschließlich den Leistungen aus Präsentationen, sowie auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Dienstleisters und können von diesem – vor allem bei einer Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Leistungsnehmer er wird ausschließlich das Recht der Nutzung (und Vervielfältigung) zu den im Vertrag zur Leistungserbringung vereinbarten Zweck und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Besteht keine anderweitige Vereinbarung zwischen dem Leistungsnehmer und dem Dienstleister darf die erbrachte Leistung nur selbst und ausschließlich in Deutschland genutzt werden. Die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung wird für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten vorausgesetzt. Eine Änderung oder Weiterentwicklung der Leistung durch den Leistungsnehmer oder einen Dritten ist nur mit schriftlicher, ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters (oder des Urhebers) zulässig. Sollten Leistungen über den ursprünglichen Zweck unten Nutzungsumfang hinaus genutzt werden, so ist ebenfalls die Zustimmung des Dienstleisters vonnöten. Hieraus können gesonderte Vergütungsansprüche entstehen.

§11 Kennzeichnung

Der Dienstleister ist dazu berechtigt, auf Werbemitteln, Präsentation, Software-Oberflächen und ähnlichen auf den Urheber aufmerksam zu machen, ohne dass dem Leistungsnehmer dabei ein Entgeltanspruch entsteht. Des Weiteren ist der Dienstleister dazu berechtigt auf Präsentationsmaterialien und ihrer Internetseite mit Logo und Firmenname ihrer Kunden zu werben.

§12 Gewährleistung und Schadenersatz

Für Schäden die aus der Nutzung und Anwendung der Servicepakete hervor gehen übernimmt die Q ui keine Haftung. Der Leistungsnehmer ist ausschließlich für alle Umsetzungen und Änderungen verantwortlich, die aus den Leistungen der Q ui hervor gehen.

§14 Mitwirkungspflicht

Der Leistungsnehmer muss auftretende Mängel dem Anbieter unverzüglich mitteilen und diesen bei der Behebung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Der Leistungsnehmer benennt bei Bedarf einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung der Leistung erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.

§15 Haftung

Für Schäden haftet der Dienstleister nur wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden). Für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss haftet der Dienstleister nicht. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund – insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Leistungsnehmers eine Versicherung besteht.

§16 Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Leistungsnehmers örtlich zuständig. Sollten einzelne, oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine solche Bestimmung soll durch eine ersetzt werden, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtswirksam ist. Die hier vorliegenden AGB sind mit sofortiger Wirkung für alle Geschäftsangelegenheiten und Vereinbarungen bindend und ersetzen alle ggf. bereits bestehenden Geschäftsbedingungen bzw. -Bestimmungen.